Vollmilch, Kokosmilch, Körpermilch, Scheuermilch. Das sind alles weiss-trübe Flüssigkeiten, mehr haben sie nicht gemeinsam. Weswegen aber dürfen die beliebten Pflanzendrinks aus Hafer, Reis, Soja, Mandel, Cashew nicht auch als Milch deklariert werden? Von Jan Lazarevski

Das Eutersekret

Nun, was ist Milch? Diese Frage beschäftigt nicht nur mich, einen Bachelorabsolventen der Lebensmittelwissenschaften, sondern auch die EU sowie das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen). Im Zuge pflanzenbasierter Drinks ist die Diskussion wieder entbrannt. Die Schweiz definiert Milch als «das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion eines oder mehrerer Tiere gewisser Säugetierarten». Das umfasst Hornträger (z.B. Kühe), Hirsche, Kamelartige, Schweine und Pferde. Generell produzieren alle Säugetiere Milch, allerdings ist nur der Konsum der oben genannten Tiere erlaubt.

Die EU spricht bei Milch von einem Eutererzeugnis; ohne weitere Spezifizierung ist Kuhmilch gemeint. Diese Definitionen sind zugegebenermassen äusserst technisch. Bezogen auf die Inhaltsstoffe ist Milch ein Getränk, das zu fast neunzig Prozent aus Wasser besteht. In der Emulsion befinden sich noch Milchproteine, Milchzucker (also Lactose) sowie Mikronährstoffe wie Calcium und Vitamin B12. Biologisch gesehen ist Milch Blut, das über die Milchbildungszellen umgewandelt und die Zitzen abgegeben wird. Wohlgemerkt, all diese Definitionen erklären nicht die Existenz der oben erwähnten anderen Milchen.

Was darf ebenfalls Milch heissen?

Zunächst die frappantesten Ausnahmen: Scheuermilch und Körpermilch. Scheuermilch ist eine Emulsion von Wasser und Scheuermittel. Mit Scheuermilch wird geputzt. Sie ist also wenig verwunderlich nicht zum Verzehr geeignet. Dasselbe gilt für Körpermilch, eine Körperlotion. Diese beiden Artikel sind aber keine Lebensmittel und werden Folge dessen nicht im Lebensmittelrecht behandelt. Deswegen dürfen sie Milch heissen, auch wenn hier nie etwas gemolken wurde.

Weiterhin gibt es die Kokosmilch. Für diese werden keine Kokoskühe gemolken, vielmehr gehört sie zu einer von der EU erlassenen und von der Schweiz verwendeten Liste von Nichtmilchprodukten, die als milchartig bezeichnet werden dürfen. Zu eben dieser Liste gehören auch Liebfrauenmilch (lieblicher Weisswein meist minderer Qualität), Kakao- und Erdnussbutter, sowie Butterbirnen, -pilze, -bohnen, -salate und -kohl. Sämtliche dieser Produkte enthalten weder Milch noch Butter. Die ganze Angelegenheit ist also ziemlich verwirrend. Der Beschluss der europäischen Kommission umfasst Ausnahmen für (Nicht-)Milchprodukte in sämtlichen Sprachen innerhalb der EU. In den Niederlanden geniesst man beispielsweise unsere Erdnussbutter als pindakaas – Erdnusskäse. In Italien, Frankreich und Spanien weiss man, dass es keine Mandelkühe gibt. Die Begriffe latte di mandorla, lait d’amande, leche de almendras sind dort zulässig.

Der «Verbraucherschutz»

Wieso gibt es also keine Ausnahmen für Soja- oder Cashewmilchen? Es scheint zumal offensichtlich, dass Milch mit weisslich-trüben Flüssigkeit assoziiert wird. Auf Nachfrage beim BLV heisst es wie folgt: Das schweizerische Lebensmittelgesetz möchte den Konsument:innen alle Informationen liefern, damit diese eine informierte Wahl treffen können und nicht getäuscht werden. Wichtig sei hierbei unter anderem die Verpackung. Es dürften keine falschen Vorstellungen bezüglich Herstellung, Zusammensetzung oder Produktionsart geweckt werden.

Im Kern soll das Gesetz also vor Verwechslungen mit herkömmlicher Milch schützen. Dass diese Produkte anders angeschrieben sind und im Regal an einer anderen Stelle stehen, scheint irrelevant. Dass die ganzen Ausnahmen wie Liebfrauenmilch oder Erdnussbutter einiges verwirrender sind? Irrelevant. Dass Nicht-Lebensmittel «Milch» heissen dürfen? Ebenfalls irrelevant. Man darf hingegen legal Minnie Mouse und Donald Duck auf Milchkartons abbilden. Man darf Kühen Kraftfutter zufüttern damit sie mehr Milch geben. Dass sie dabei krank werden können, ist egal. Man darf Kühe besamen, das Kalb austragen lassen und ihnen wenige Stunden nach der Geburt ihr Kalb wegnehmen. Kühe geben nämlich nicht aus reinem Altruismus Milch, sondern weil sie ihr Kalb füttern wollen. Abschliessend darf man, völlig legal, glückliche Kühe auf der Verpackung abbilden. Weil das nämlich nicht irreführend ist.

Minderwertige Alternativen?

Wie bereits erwähnt möchte das schweizerische Lebensmittelgesetz den Konsument:innen alle Informationen liefern. Um sich besser über Lebensmittel informieren zu können, gibt es Hilfsmittel wie beispielsweise den Nutri-Score. Doch eben dieser wird von den Schweizer Milchproduzenten kritisiert. Er werte das hochwertige Produkt Milch zu Unrecht ab. Die Milchlobby kritisiert zudem die pflanzlichen Milchen als zu inhomogen. Insgesamt wären sie der herkömmlichen Milch bezogen auf die nutritiven Werte unterlegen. Die Pflanzendrinks enthalten weniger Proteine und Mikronährstoffe, vor allem Calcium sowie das für Vegetarier:innen wichtige Vitamin B12. Diesen Vorwurf muss man anerkennen. Allerdings liegt der Proteingehalt von Milch pro 100 Gramm bei etwa drei bis vier Prozent, Pasta hingegen kommt auf zwölf Prozent. Zugegeben ist es einfacher, ein halbes Kilo Milch statt der gleichen Menge Pasta zu konsumieren.

Die Behauptung des Proteinlieferanten Milch ist dennoch aufgrund der doch eher geringen Menge fragwürdig. Auch die Mikronährstoffe kommen bei genauem Hinschauen nicht so gut weg. Je nach Gemeinde in der Region Basel enthält Trinkwasser mehr Calcium als Kuhmilch. Und um das in der Milch «natürlich vorkommende Vitamin B12» zu erhalten, muss man den Kühen oft Cobalt zufüttern, da ansonsten kein Vitamin B12 gebildet wird. Inwiefern man die Zugabe von Supplementen bei Tieren als «natürlich» empfindet, sei dahingestellt. Insgesamt ja, Milch ist in der Regel gesünder als die Alternativen. Hinterfragen darf man dennoch, ob die Lorbeeren für Milch gerechtfertigt sind. Neben dem Tierleid und der wesentlich höheren Umweltbelastung ist sie ebenfalls mikrobiologisch und pharmazeutisch deutlich stärker belastet.  

Wie darfst du heissen?

Die Namensgebung ist ein generelles Diskussionsthema bei Ersatzprodukten. Nach schweizerischem Recht gibt es vegane Würste aber keine veganen Wienerli oder Bratwürste. Velami und Veganaise sind zulässige Begriffe, vegane Salami und vegane Mayonnaise hingegen nicht. Visch, Mylk oder andere phonetisch ähnliche Begriffe sind verboten. Man kann das als ein typisches Problemchen der veganen Ecke abtun. An dieser Stelle sollte man sich aber die Begriffe Scheuermilch, Körpermilch, oder auch Kinderschokolade vor Augen führen. Wie viele Kinder stecken für gewöhnlich in solcher Schokolade? Oder wieso darf man Tierreste mit Stabilisatoren und Konservierungsstoffen in Bärchenform pressen und es als gesundes Lebensmittel für Kinder bewerben? Inwiefern sollte man Milchkaffee mit Popcorngeschmack als Milchprodukt bezeichnen? Notabene ein Produkt, das ähnlich viel Zucker wie Cola enthält und etwa gleich natürlich ist. Wenn man aber das Ganze aus Pflanzen produzieren würde, wäre das wiederum nicht in Ordnung? Das ist scheinheilig.

Bitte Schluss damit! Mandelmilch ist in der Deutschschweiz nicht zulässig, in der Romandie jedoch regelkonform. Sojamilch, die genau wie Kuhmilch verwendet wird, darf nicht Sojamilch heissen, weil das irreführend wäre. Glückliche Kühe auf Milchverpackungen sind hingegen völlig in Ordnung. Scheuermilch, die auf keinen Fall wie konventionelle Milch verwendet werden sollte, darf als Milch bezeichnet werden. Die Regelung ist chaotisch und unterwandert die eigentliche Absicht der Gesetzgebung: Den Konsument:innen eine klare Informationsgrundlage über das Produkt zu liefern. Es wäre wünschenswert, wenn der Staat einheitliche Spielregeln definieren würde. Dazu gehören uniforme Richtlinien für die Namensgebung. Weiterhin könnten nutritive Mindestgehalte von essenziellen Inhaltsstoffen wie Calcium und Höchstwerte für Zucker für Pflanzenmilch eingeführt werden. Abschliessend müssen Gesetze und Ernährungsempfehlungen zwingend frei vom Einfluss betroffener Lobbygruppen sein.

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