Die Uni hat sich der Gleichberechtigung verschrieben. Was Geflüchtete betrifft, ist sie jedoch noch weit davon entfernt. Von Fabienne Lehmann
Jeder hat das Recht auf Bildung». So steht es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, Absatz 26. Dieser Grundsatz scheint selbsterklärend, ja in einem stabilen demokratischen Rechtstaat wie der Schweiz selbstverständlich. Doch kann die Universität Basel tatsächlich von sich behaupten, diesem Prinzip gerecht zu werden? Gerade den zweiten Teil dieses Absatzes, den ich im Folgenden noch erläutern werde, scheint die Uni Basel besonders im Umgang mit Geflüchteten mit akademischem Hintergrund keineswegs so umzusetzen.
Hier also ein kurzer Überblick darüber, mit was für Hürden und Stolpersteinen geflüchtete Menschen auf dem verwegenen Trampelpfad der akademischen «Gleichberechtigung» zu kämpfen haben und was die Universität Basel dabei für eine Rolle einnimmt.